Schirme mit ausländischer Zulassung jetzt auch bei uns gültig!!!

Es ist endlich soweit. Ich habe vor ein paar Wochen schonmal über den seit März 2013 vorhandenen Paragrafen 11 Absatz 4 geschrieben. Dort heißt es:

(4) Muster- oder Gerätezulassungen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind unmittelbar gültig und ersetzen die Prüfungen nach den Absätzen 1 und 2.

Bisher hat der DULV dies nicht gefördert sondern darauf das es einen anderen Absatz gibt der besagt das die ausländische Prüfung so sicher sein muss wie die Deutsche.

Jetzt ist es aber endlich soweit das der DULV dort nicht mehr aktiv gegen uns arbeiten wird. Sie werden weiterhin ihr Prüfungen anbieten und durchführen, aber wir dürfen jetzt auch offiziell Schirme ohne deutsche Musterprüfung fliegen.

Nähere Info´s gibts im Aktuellen DULV Info.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..