Info von der Taskforce:
Die Anträge auf „Erlaubnis für Start und Landung von einsitzigen Motorschirmen bis 120 kg Leermasse außerhalb eines für den Start und die Landung von Motorschirmen genehmigten Flugplatzes“ können bei den ersten Landesluftfahrtbehörden gestellt werden. Bitte die genannten Landesluftfahrtbehörden formlos per E-Mail kontaktieren, um den Antrag zu stellen.
Zu den Randbedingungen:
Der Antragsteller muss über eine Sportpilotenlizenz (SPL) für Motorschirme verfügen.
Die Schirme müssen gemäß Zulassungsverordnung gekennzeichnet sein.
Die Erlaubnisse gelten ausschließlich für den Zuständigkeitsbereich der jeweils erteilenden Behörde; eine Nutzung in einem anderen Bundesland bzw. Regierungsbezirk ist nicht zulässig.
Da es sich um eine luftrechtliche Genehmigung handelt, muss der Antragsteller sicherstellen, dass bei Nutzung dieser Erlaubnis auch alle weiteren rechtlichen Vorgaben eingehalten werden (z. B. Eigentumsrechte, Naturschutz usw.). Stichwort: mehr Eigenverantwortung des Piloten.
Es handelt sich um einen Probebetrieb. Sollte festgestellt werden, dass sich Piloten nicht an die erteilten Auflagen bzw. Erlaubnisse halten, werden einzelne Genehmigungen zurückgezogen oder der Probebetrieb vollständig ausgesetzt.
Nur durch vorbildliches Verhalten lassen sich auch die derzeit nicht am Probebetrieb teilnehmenden Landesluftfahrtbehörden davon überzeugen, diese Erlaubnispraxis zu übernehmen.
NRW (hier sogar ganz NRW, unabhängig ob in Münster oder Düsseldorf beantragt wird)
Bezirksregierung Münster
Dezernat Luftverkehr
Domplatz 1-3
48143 Münster
Flugbetrieb
Hr. Sonnabend/Hr. Schneider
0251 / 411 -1716 /-2157
flugbetrieb@brms.nrw.de
oder
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 26 Luftverkehr
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
E-Mail: dezernat26@brd.nrw.de
Rheinland-Pfalz:
flugbetrieb@lbm.rlp.de
Sachsen:
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden
Referat Luftverkehr und Binnenschifffahrt
Postanschrift: Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
E-Mail (Funktionspostfach): Luftverkehr@lds.sachsen.de
Tel.: 0351 825-3616
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Wir möchten uns an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich beim DULV für die bisherige und zukünftige Unterstützung bedanken.
Der erste Schritt ist getan, aber es liegt noch eine Menge Arbeit vor uns um auch die anderen Bundesländer von dieser Erlaubnis zu überzeugen.
Wie die nächsten Schritte aussehen und was jeder Einzelne von uns Motorschirmpiloten dafür tun kann, werden wir Euch zeitnah berichten.
Eure Taskforce
