Hallo,
schon lange beschäftige ich mich mit dem Thema der Musterprüfungen und K-Flüge in Deutschland die bisher nötig sind/waren um eine Kombination aus Schirm und Motor in Deutschland legal als Motorschirm fliegen zu dürfen.
Vor ziemlich genau einem Jahr (Anfang September 2012) hatte ich eine E-Mail an den DULV-Vorstand geschrieben um mich zu erkundigen wie er die Lage bezgl. dem Text auf dem Deckblatt der aktuellen NfL II 23/05 einschätzt.
Dort heißt es:
„Wurde in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften,… die Übereinstimmung mit den dort auf schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge in der Bauart Motorschirm und Motorschirm-Trike anwendbaren Luftüchtigkeitsforderungen bereits rechtmäßig nachgewiesen, so ist die Bescheinigung dieses Nachweises der Musterprüfung gleichwertig. Nur bei offensichtlichen Mängeln an dem schwerkraftgesteuerten UL in der Bauart Motorschirm und Motorschirm-Trike, die seine Lufttüchtigkeit in Frage stellen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Nachweise anfordern.“ (etwas gekürzt)
Für mich hieß das schon damals, dass ein z.B. in Frankreich zugelassener Schirm auch in Deutschland geflogen werden darf.
Er verwies mich damals unter anderem auf den damaligen LuftGerPV §4 der die „Anerkennung der Musterprüfung anderer Stellen“ regelt und welcher durch mehrere „wenn“ Angaben leicht „gegen uns“ ausgelegt werden kann. Außerdem ist teilweise von Musterzulassung die Rede obwohl es bei uns als Musterzulassungsbefreite Geräte ja um die Musterprüfung geht.
Am 28.4.13 sendete ich erneut eine E-Mail das sich inzwischen die LuftGerPV geändert hat. Jetzt heißt es ganz eindeutig:
§ 11 Nicht musterzulassungspflichtiges Luftsportgerät
(4) Muster- oder Gerätezulassungen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind unmittelbar gültig und ersetzen die Prüfungen nach den Absätzen 1 und 2.
Leider wurde diese Anfrage vom DULV/Jo Konrad komplett ignoriert und ich erhielt wie auch schon auf eine vorherige E-Mail keine Antwort/Reaktion. Ich habe zumindest erwartet das Hr. Konrad sich in irgendeiner Form äußert, und wenn er nur geschrieben hätte das er hierzu keine Auskunft geben kann.
Daraufhin habe ich mich an die DAkkS gewandt und um die Kontaktdaten des für uns zuständigen Mitarbeiters gebeten. Sehr schnell antwortete mir Herr Zrenner der für den fachlichen Bereich der nicht Musterzulassungspflichtigen Luftsportgeräte gemäß der neuen Version §11 LuftGerPV verantwortlich ist.
In dem anschließenden Telefongespräch konnten meine Fragen leider nicht beantwortet werden da die DAkkS nur für die Überprüfung der Prüfstellen zuständig ist. Sie akkreditieren die Prüfstellen und kontrollieren die Einhaltung aller Anforderungen, mehr aber auch nicht. Insofern war es zwar ein netter Kontakt, bei meinem Problem konnte er mir aber nicht weiterhelfen.
Im Sommer kam dann endlich wieder Bewegung in die Sache. Anfang August hat die PMA (Gleitschirmherstellerverband) ein Schreiben veröffentlicht in dem Herr Schiller vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bestätigt, dass er das Zertifikat der französischen Zulassungsbehörde DGAC somit als einen, im Sinne des § 11 Absatz 4 der LuftGerPV ausreichenden Nachweis einer zuständigen ausländischen Behörde ansieht.
Mir lag dieses Dokument des DGAC für meinen Ozone Speedster schon lange vor und dort ist vermerkt das der Schirm für Motoren bis 30KW zugelassen ist. Somit sollte der Schirm ohne weitere K-Prüfung mit einem geprüften Motor dessen Leistung unter 30KW liegt legal fliegbar sein.
Ich habe daraufhin eine E-Mail an Herrn Schiller geschrieben in der ich Ihn gefragt habe ob meine Ansicht bezgl. K-Flug richtig ist.
Herr Schiller antwortete das er nicht davon ausgeht, dass jeder beliebige Motor mit Propeller als zugelassen angesehen werden kann. Er verwies mich darauf, dass auch die Antriebseinheit einer Prüfung unterzogen werden muss und hierfür eine Bestätigung der Musterprüfung oder eine gleichwertige Bescheinigung vorliegen muss. Nur so könne Ich mich auf die Begrenzung der Leistung und andere Sicherheitsaspekte wie Brandschutz, Festigkeit… verlassen.
Für Detailfragen solle ich mich bitte an einen beauftragten Verband oder das Luftfahrt-Bundesamt wenden.
Ich bedankte mich noch am gleichen Tag (8.8.13) für die schnelle Antwort und schrieb das mein Motor sogar vom DULV direkt geprüft wurde.
Ich erklärte nochmals das es mir im Moment nur um die Frage geht ob eine weitere K-Prüfung nötig ist wenn das franz. Zertifikat der DGAC bereits besagt das der Schirm für Motoren bis 30KW zugelassen ist.
Ich bot an mich telefonisch bei ihm zu melden und bat ihn mir die Information, wer beim Luftfahrt-Bundesamt zuständig ist, zukommen zu lassen falls er für die Beantwortung der Frage nicht zuständig ist. Außerdem erklärte ich das ich von unserem Verband dem DULV in dieser Sache keine klare Antwort erhalten kann.
Einen starken Monat später schrieb ich ihm erneut, da ich immer noch keine Antwort erhalten hatte wer beim Luftfahrt-Bundesamt für uns zuständig ist. Ich erhielt diesmal eine Mail von einem anderen Mitarbeiter der mich auf das Referat T3 (Herr Brunßen-Gerdes und Herr Weiler) verwies.
Von Herrn Brunßen-Gerdes erhielt ich heute eine Email mit der Information das meine Frage und weitere ähnliche Anfang November in einem Abstimmungsgespräch zwischen BMVBS, den Beauftragen Verbänden DULV und DAeC und dem Luftfahr-Bundesamt eingehend erörtert werden sollen.
Deshalb bittet er um Verständnis, dass sie mir bis dahin keine Antwort auf meine Frage geben können.
Edit 16.09.2013: Eine Sache hatte ich leider vergessen. Beim DULV hatte ich kürzlich angerufen da Swing ein Schreiben veröffentlicht hatte welches besagt, dass man das ausländische Zertifikat zusammen mit Stempel/Unterschrift vom Importeur, Seriennr. des Schirms und eigener Unterschrift an den DULV senden soll.
Nachdem ich die erforderliche Unterschrift/Stempel besorgt hatte rief ich also im DULV Hauptquartier an und wollte wissen was ich jetzt genau einsenden muss. Die erste Mitarbeiterin konnte mir nicht weiterhelfen, von Fr. Schonert hat mir dann mitgeteilt, dass das Dokument nur an den DULV geschickt werden muss wenn ein Kennzeichen beantragt wird. Ansonsten reicht es aus wenn ich es vorliegen habe.
Fazit:
Ich kann mir jetzt vorstellen warum sich die meisten Piloten damit begnügen die Aussagen (von den wenigen Personen die sich in diese Richtung engagieren) in Foren zu zerreisen oder in einer Art und Weise zu kommentieren die uns nicht weiter bringt. Ganz einfach, es ist deutlich einfacher als sich mit den Behörden und Institutionen die für uns zuständig sind auseinander zu setzen.
Es ist sehr langwierig und braucht viel Geduld da man immer wieder stehen gelassen wird, keine Antworten bekommt, auf wieder andere Stellen verwiesen wird…
Wenn man sich davon aber nicht abschrecken lässt, hat man durchaus die Möglichkeit Antworten auf Fragen und neue Informationen zu bekommen.
Am meisten hat mich aber gewundert, dass negativ viele Piloten gegenüber eigentlich positiven Neuerungen eingestellt sind. Einerseits wollen alle die tollen neuen Reflexschirme fliegen, natürlich nur zugelassen. Wenn man aber z.B. Infos veröffentlicht, dass dies aufgrund einer Gesetzesänderung jetzt möglich sein sollte, freuen sich die Menschen nicht darüber. Nein, im Forum suchen Piloten (die eigentlich alle legal Reflexschirme fliegen wollen) ganz gezielt nach Lücken und Texten wodurch dies weiterhin gegen uns genutzt werden kann. Dem DULV wird vorgeworfen das er gegen uns arbeitet, ich bin mir aber nicht so sicher ob er der einzige ist. Beim DULV muss man sich keine Gedanken machen wie man die neuen Gesetze gegen uns auslegen kann, es würde reichen wenn sie einmal ins Forum schauen. Es gibt genug Piloten die Ihnen zuarbeiten.
Ich kann es keinem verdenken der erstmal kritisch ist und nicht sofort jedem hinterherläuft und Hurra schreit. Das befürworte ich sogar. Aber dann macht es wie ich, informiert euch selbst, werdet aktiv, schreibt Behörden… an und bringt euer Anliegen vor.
Nur so haben wir die Chance das dort erkannt wird was wir wollen.
Sollten sich Fehler in diesem Text eingeschlichen haben bitte ich um Mitteilung (z.B. über das Kontaktformular).
Hallo,
schon klasse, was du hier zusammen getragen hast. Wir diskutieren das gerade mal wieder im Verein und das Wissen über den Stand ist „bescheiden“. Die DULV-Konrad Seite ist immer noch auf Stand 2010. Hast du inzwischen News?
Hallo, hab noch keine Antwort von Herrn Schiller bekommen. Werd aber morgen nochmal nachhaken.
Wäre ja zu schön wenn’s einfach so klappen würde 🙂
Das Treffen im Ministerium mit Vertretern des DAeC und des DULV hat inzwischen stattgefunden.
Hast Du nochmals beim DULV nachgefragt?
Gruß, Michael
Hab noch keine Antwort erhalten. Bleib aber auf jeden Fall dran und werde berichten.
hallo benedikt.
kleiner tippfehler:
Herr Schiller antwortete das ES nicht davon ausgeht, dass jeder beliebige Motor mit Propeller als zugelassen angesehen werden kann.
wir wohl ER statt ES heißen sollen..
Hallo Klaus,
Vielen Dank, hab ich soeben korrigiert.
Kommst du auch zum Coupe Icare?