Neuigkeiten Rechtlicher Stand Motorschirm Deutschland

Hallo Zusammen,

Die ganze Vorgeschichte findet ihr hier:

Aktueller Rechtlicher Stand Motorschirm Deutschland

Inzwischen hat das damals von Herrn Brunßen-Gerdes angesprochene Abstimmungsgespräch stattgefunden. Ich habe noch nicht von allen Beteiligten eine Antwort auf meine Anfrage per Mail erhalten.

Die bisher wichtigste Aussage ist für mich im Moment:

„Beschlossen wurde unter anderem, dass das alleine Entscheidungsrecht zu Anwendungsfragen bezüglich § 11 Abs. 4 LuftGerPV beim BMVBS liegt.“

von Herrn Brunßen-Gerdes. Leider bekam ich noch keine Antwort von Herrn Schiller auf meine E-Mails.
Ich möchte noch herausbekommen wie die K-Flug Thematik jetzt gehandhabt wird, insbesondere in Kombination mit der franz. DGAC Zertifizierung.
Inzwischen gibt es aber auch Neuigkeiten von DULV Seite aus. Ein Motorschirm Fliegerkamerad aus dem Münchner Raum ist auch hartnäckig geblieben und hat nach vielen Mails einen Schirm mit DGAC-Zertifikat und einen in Deutschland zugelassenen Motor auf sein Kennzeichen eintragen lassen. Ohne K-Flug!!!

Normalerweise wird im Eintragungsschein nur der Motor vermerkt und dann kann man diesen mit jedem K-geprüften Schirm fliegen.

Das soll jetzt nicht möglich sein. Er musste sich also entscheiden ob er ein zweites Kennzeichen beantragt oder ob er den Motor mit dem Ozone-Schirm eintragen lässt und dann unter diesem Kennzeichen auch nur diese Kombination fliegt.

Den Sinn dahinter hab ich noch nicht ganz verstanden, aber das werd ich hoffentlich bald noch erfahren. Auf jeden Fall ist das schonmal ein Stand mit dem ich leben könnte.

Fakt ist also, es ist möglich einen Schirm der keine deutsche Musterprüfung hat, sondern DGAC, mit einem in Deutschland Mustergeprüften Motor für ein Kennzeichen eingetragen werden. Ohne K-Flug.

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Was ich jetzt noch von offizieller Seite erfahren möchte:

  • Sind K-Flüge notwendig wenn das ausländische Zertifikat z.B. angibt das Motoren bis zu einer definierten Maximalleistung eingesetzt werden dürfen?
  • Wie wird die Stückprüfung gehandhabt? In der Vergangenheit wurde ja gefordert das der Hersteller/Importeur auf der DGAC-Bescheinigung die Übereinstimmung unterschreibt.
  • Wie wird das Gesetz bei Motoren ausgelegt?
  • Gibt es eine Liste welche Zertifikate aus welchen Ländern anerkennt werden?

 

Ich bleib auf jeden Fall dran und werd euch informieren sobald ich was neues weiß.

Wenn Du auch Erfahrungen in dem Bereich gemacht hast, oder etwas weißt was mir helfen kann, Kontakt mit Behörden/Verbänden hattest… würde ich mich über Informationen freuen.

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