Update 04/2024 Motorschirm allgemeine Außenstart- und Landeerlaubnis

Liebe Motorschirmgemeinde,

nicht erst seit gestern fragen sich viele von uns, wie es in Sachen einer möglichen Allgemeinverfügung (im Folgenden „AV“) für die „Erlaubnis für Start und Landung von Motorschirmen bis 120 kg Leermasse außerhalb eines für den Start und die Landung von Motorschirmen genehmigten Flugplatzes“ eigentlich konkret aussieht.

Da mich die Wenigsten von Euch kennen, vorab ein paar Worte zu meiner Person und meiner Rolle in der ganzen Sache. Ich bin seit 1988 aktiver Gleitschirmpilot, habe Mitte der 90er einen PPL-A gemacht und knatter seit rund 10 Jahren auch mit Motor auf dem Rücken am Schirm durch die Gegend.

Aktuell bin ich quasi das Bindeglied zwischen der Taskforce Motorschirm, dem DULV und den zuständigen Behörden/Ministerien. Da ich seit 2018 „im Thema“ bin, möchte ich euch einen kurzen Überblick über die bisherigen Aktivitäten und den aktuellen Stand geben.

2018 war ich in ersten Gesprächen mit dem RP-Düsseldorf bezüglich einer AV zum § 25 LuftVG involviert. Mit Unterstützung vom RP-Düsseldorf habe ich versucht über das Verkehrsministerium NRW eine entsprechende AV zu erhalten. Grundsätzlich war das Ministerium positiv eingestellt, forderte aber die Rückendeckung des Bundesministeriums. Das LBA und weitere Stellen waren zu diesem Zeitpunkt ebenfalls involviert und haben darum gebeten, dass ich den DULV bei dem Thema einbinden sollte. Es hätte mehr „Gewicht“, wenn der Verband involviert ist.

Ende 2018 fing dann die Zusammenarbeit mit dem DULV an. Unter Einbindung von Herrn Rechtsanwalt Stefan Hinners wurde 2019 ein Paket mit verschiedenen Gutachten und einem Erprobungsprogramm erarbeitet. Unser Ziel war es ein rechtlich abgesichertes Komplettpaket inklusive einer fertigen AV für das Ministerium bereitzustellen. Im Mai 2020 wurden die Unterlagen vom DULV an das BMVI übergegeben.

In der Folgezeit kamen verschiedene Rückfragen aus dem BMVI, bzw. nach der Umbenennung des Ministeriums Ende 2021 vom BMDV (Lärmgutachten, verschiedene Technikfragen etc). Wir hatten während der ganzen Zeit durchgehend Kontakt zum BMVI/BMDV. Anstehende Fragen wurden in Zusammenarbeit vom DULV und der Taskforce jeweils umgehend beantwortet. Bedingt durch die Corona-Pandemie verzögerte sich der gesamte Vorgang dann aber leider massiv.

Im Januar 2022 hat uns das BMDV mitgeteilt, dass das Thema Aussenstarterlaubnis für fußstartfähige LSG intern am 9.12.2021 besprochen wurde. Nachdem die Bekanntmachung der AV für die Ballone kurz vor der Veröffentlichung stehe, hätten sie das Muster und die Arbeitsweise wie sie in Zukunft weitere AVs zum § 25 LuftVG auf den Weg bringen können.

Wir hatten den Eindruck, dass das BMDV sehr bemüht war unsere AV so einfach wie eben möglich zu gestalten und sie auch so schnell wie möglich „an den Start“ zu bringen.

Das BMDV wollte „ein paar Monate“ die Erfahrungen aus der neuen AV für die Ballone beobachten und danach unsere Verfügung entsprechend bearbeiten. Hierzu sollte im letzten Quartal 2022 eine Arbeitsgruppe einberufen werden, deren Ziel es war unsere AV zur Flugsaison 2023 einzuführen.

Unglücklicherweise kam es durch Personalausfälle innerhalb des Ministeriums aber zu Verzögerungen, die sich leider bis heute hinziehen.

Um dennoch vorwärts zu kommen, haben der DULV und die Taskforce Mitte letzten Jahres in Absprache mit dem Ministerium die AV für die Ballöner auf unsere Bedürfnisse und Möglichkeiten angepasst. Grundsätzliche Punkte wurden 1:1 übernommen, für uns irrelevante Punkte gestrichen und die Übrigen an unsere Bedürfnisse und Möglichkeiten angepasst. Am Ende ist so eine deutlich vereinfachte Version der Ballöner-AV entstanden.

Vom BMDV war geplant unsere Version der AV im September/Oktober 2023 zur Prüfung an die einzelnen Länder zu schicken. Durch die Personalausfälle im BMDV hat dieser Vorgang bis heute leider noch nicht stattgefunden. Jörg und ich haben in regelmäßigen Abständen unabhängig voneinander im Ministerium nachgefragt und wurden immer wieder vertröstet.

Natürlich ist die Situation für uns alle absolut unbefriedigend, aber der DULV und die Taskforce bleiben natürlich am Thema, direkten Einfluss auf das BMDV haben wir aber leider nicht.

Ich kann nur im Namen aller Beteiligten weiterhin um Eure Geduld bitten und Euch versichern, dass wir Alles daransetzen so zeitnah wie eben möglich vorwärts zu kommen.

Nils Hausberg