Die Motorschirm Außenstarterlaubnis ist da!

Info von der Taskforce: Die Anträge auf „Erlaubnis für Start und Landung von einsitzigen Motorschirmen bis 120 kg Leermasse außerhalb eines für den Start und die Landung von Motorschirmen genehmigten Flugplatzes“ können bei den ersten Landesluftfahrtbehörden gestellt werden. Bitte die genannten Landesluftfahrtbehörden formlos per E-Mail kontaktieren, um den Antrag zu stellen.Zu den Randbedingungen:Der Antragsteller muss … Die Motorschirm Außenstarterlaubnis ist da! weiterlesen